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| Unser Servive Büroorganisation! |
Ein gut organisiertes Büro ist der heimliche Erfolgsfaktor für viele Unternehmen. Sind relevante Unterlagen wie Angebote, Verträge, Korrespondenzen, Protokolle und Zahlen gut geordnet und schnell auffindbar, laufen Projekte und deren Vorbereitung deutlich schneller und fehlerfreier ab und Ihre Dokumentation ist stets auf dem neusten Stand.
Eine schlechte oder auch nur eine normal funktionierende Büroorganisation wirkt sich in aller Regel verzögernd auf Ihre Projekte aus und bedeutet einen realen Verlust je Auftrag oder Projekt.
Wir helfen Ihnen bei den "trockenen" Themen wie Ablage oder Besprechungsvorbereitung. Wie wir dies tun und wo wir bei Ihnen ansetzen können, klären wir am besten bei einem persönlichen Gespräch, bitte nehmen Sie dazu [hier] Kontakt mit uns auf. |
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| News |
Änderungen bei den Abschreibungen mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Unternehmer können ab 2010 Sofortabschreibungen für geringwertige Wirtschaftgüter vornehmen. Sie können aus zwei Optionen wählen:-
Sofortabschreibung für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung nicht mehr als 410 Euro gekostet hat.
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das bisherige Verfahren zu nutzen, bei dem Anschaffungen bis zu einem Nettowert von 150 Euro sofort abgeschrieben werden , alle anderen Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 und 1.000 Euro bilden einen Sammelposten, der über fünf Jahre mit jeweils 20 Prozent abgeschrieben wird.
Ab Januar neue Dienstleistungen
Wie der b.b.h. Bundesverband am 03.11.2009 in Berlin mitteilt, können sämtliche selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter ab 01.01.2010 neben den bisherigen Meldungen zur Sozialversicherung nun auch die Erstellung und Übersendung der elektronischen Entgeltnachweise (ELENA)
übernehmen.
Damit erweitert sich unser Dienstleistungsbereich entsprechend.
Werkstattwagen - keine 1 %-Methode
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhof vom 18.12.2008 unterliegt ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, nicht der Versteuerung mit der 1 %-Regelung. Ob ein Arbeitnehmer ein derartiges Fahrzeug auch für private Zwecke einsetzt, muss nach Ausführungen des Gerichts im Einzelnen festgestellt werden.
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