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Finanzbuchhaltung
Büroorganisation
Steuertermine
Unser Service für Sie Finanzbuchhaltung!

Als Teil des betrieblichen Rechnungswesens, erfassen wir für Sie in der Finanzbuchhaltung alle unternehmensbezogenen Vorgänge, die sich in Zahlenwerte ausdrücken lassen.

Diese Summen werden mittels der Buchführung zeitlich und sachlich geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert.

Auf dieser Grundlage werden von uns zum Ende der Rechnungsperioden die einzelnen Konten abgeschlossen, die Gewinn und Verlustrechnung sowie eine Bilanz erstellt, welche als Grundlage für Ihre Steuererklärungen dienen.

Für gewisse Unternehmensformen ist die Finanzbuchhaltung verpflichtend, ob Ihre Unternehmung darunter fällt oder wie wir Ihnen bei der Finanzbuchhaltung weiterhelfen können, erfahren Sie bei einem persönlichen Gespräch, bitte nehmen Sie dazu [hier] Kontakt mit uns auf.

News
Änderungen bei den Abschreibungen mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Unternehmer können ab 2010 Sofortabschreibungen für geringwertige Wirtschaftgüter vornehmen. Sie können aus zwei Optionen wählen:
  1. Sofortabschreibung für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung nicht mehr als 410 Euro gekostet hat.
  2. das bisherige Verfahren zu nutzen, bei dem Anschaffungen bis zu einem Nettowert von 150 Euro sofort abgeschrieben werden , alle anderen Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 und 1.000 Euro bilden einen Sammelposten, der über fünf Jahre mit jeweils 20 Prozent abgeschrieben wird.


Ab Januar neue Dienstleistungen
Wie der b.b.h. Bundesverband am 03.11.2009 in Berlin mitteilt, können sämtliche selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter ab 01.01.2010 neben den bisherigen Meldungen zur Sozialversicherung nun auch die Erstellung und Übersendung der elektronischen Entgeltnachweise (ELENA) übernehmen.
Damit erweitert sich unser Dienstleistungsbereich entsprechend.


Werkstattwagen - keine 1 %-Methode
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhof vom 18.12.2008 unterliegt ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, nicht der Versteuerung mit der 1 %-Regelung. Ob ein Arbeitnehmer ein derartiges Fahrzeug auch für private Zwecke einsetzt, muss nach Ausführungen des Gerichts im Einzelnen festgestellt werden.